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Schlussbesprechung bei den meisten Fonds erfolgt
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Anleger werden seitens der Finanzverwaltung rückwirkend mit hohen Einkommensteuer-Nachzahlungen und Zinszahlungen konfrontiert
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Initiatoren warnen vor Vertrauensverlust in die Rechtssicherheit
München, 09. September 2009 – Die rückwirkend geänderte steuerliche Behandlung von Medienfonds bewegt seit Monaten betroffene Anleger und Initiatoren. Nachdem aktuell bei den meisten Fonds die Betriebsprüfung abgeschlossen ist, ist mit den geänderten Steuerbescheiden in den nächsten Wochen zu rechnen. Nun müssen Anleger und Initiatoren gemeinsam entscheiden, ob Klage gegen die Steuerbescheide erhoben wird. Im Rahmen einer Pressekonferenz in Frankfurt betonten die führenden Initiatoren Hannover Leasing, KGAL und LHI, dass die Änderungen materiell nicht haltbar sind und zudem eine Verletzung des Vertrauensschutzes darstellen. Demzufolge werden die Initiatoren den Klageweg vorbereiten. Rund 50.000 Anleger der drei Emissionshäuser sind in den betroffenen Fonds investiert.
Betroffen sind Medienfonds aus den Jahren 1998 bis 2005 mit einer Schuldübernahmestruktur. Nach der aktuellen Auffassung der bayerischen Finanzverwaltung sind diese Schuldübernahmeverträge, bei denen die Zahlungsverpflichtungen aus dem Lizenzvertrag durch eine Bank schuldbefreiend übernommen wurden, nun als abstrakte Schuldversprechen zu werten. Diese geänderte juristische Qualifizierung führt nach Ansicht der bayerischen Finanzverwaltung zu einem weitgehenden Wegfall der anfänglichen steuerlichen Verluste. Den Anlegern drohen damit erhebliche Einkommensteuer-Nachzahlungen sowie Zinszahlungen, obwohl die Konzeption der Fonds im Vorfeld eng mit der bayerischen Finanzverwaltung abgestimmt und durch frühere Betriebsprüfungen auch bestätigt wurde.
"Diese Abkehr von einer jahrzehntelangen Verwaltungspraxis ist für uns nicht nachvollziehbar und nach unserer festen Überzeugung sachlich falsch. Darüber hinaus stellt die rückwirkende Änderung aus unserer Sicht eine schwere Verletzung des Vertrauensschutzes dar", so Friedrich Wilhelm Patt, Sprecher der Geschäftsführung von Hannover Leasing.
Schlussbesprechungen erfolgt, Betriebsprüfung legt Auffassung des Finanzministeriums zugrunde
Im Jahr 2005 kam es zu einem Stillstand der Veranlagungen von Medienfonds. Erst vier Jahre später, im Jahr 2009, werden die Betriebsprüfungen für die betroffenen Fonds zum Abschluss gebracht. Bei KGAL und Hannover Leasing haben die Schlussbesprechungen der Betriebsprüfung bis Ende August stattgefunden; bei der LHI stehen sie kurz vor dem Abschluss. Die Betriebsprüfung hat dabei betont, dass sie bezüglich der Umqualifizierung der Schuldübernahme und den sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen keinen eigenen Ermessensspielraum habe. Man sei an die Weisungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen gebunden. Die ehemalige Förderpolitik für die Bayerische Filmwirtschaft wird damit grundlegend konterkariert.
Initiatoren sehen keine Alternative zum Klageweg
Sobald für die einzelnen Fondsgesellschaften geänderte Steuerbescheide ergehen, beabsichtigen die Fondsgesellschaften, umgehend Einspruch einzulegen. Die Betriebsfinanzämter haben jedoch bereits signalisiert, dass sie auch in einem Einspruchsverfahren an den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen festhalten werden und keinen Raum für weitere Diskussionen sehen. Parallel bereiten die Initiatoren deshalb den Klageweg vor. Dieses Vorgehen wird aktuell bzw. wurde schon mit den Anlegern abgestimmt.
"Wir halten eine zügige Beschreitung des Klagewegs für unvermeidbar. Der radikalen Wende der Finanzverwaltung in der steuerlichen Behandlung von Medienfonds muss eine klare Absage erteilt werden", sagte Oliver Porr, Geschäftsführer der LHI. Vor allem müsse man die Interessen der Anleger schützen.
Für die Anleger ist dabei wichtig zu wissen: Eine Klage gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung und verhindert nicht die Vollziehbarkeit und die Pflicht zur Steuernachzahlung. Die Finanzverwaltung hat allerdings mündlich zugesichert, für die geänderten Steuerbescheide eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren. Anleger, die sich für AdV entscheiden, haben bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine Steuernachzahlungen zu leisten. Allerdings wird durch die Gewährung der AdV ein eigener Zinslauf in Gang gesetzt. Verlieren die Fondsgesellschaften vor Gericht, fallen Nachzahlungszinsen von 6% p.a. auch für den Aussetzungszeitraum an.
Auch freiwillige Zahlungen von Anlegern will die Finanzverwaltung trotz ausgesetzter Steuernachforderungen nach eigenen Angaben akzeptieren. Dadurch ließe sich der Anfall weiterer Nachzahlungszinsen vermeiden. Darüber hinaus könnten die Anleger ihrerseits im Falle des gerichtlichen Obsiegens von der Finanzverwaltung 6% Zinsen auf solch freiwillige Zahlungen einfordern.
Initiatoren bauen auf weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Anlegern
Die Hannover Leasing, KGAL und LHI haben sich zusammengeschlossen, um die Interessen ihrer Anleger bestmöglich zu wahren. Hierfür wurden renommierte Steuerexperten und Rechtsberater engagiert, um Rechtssicherheit herzustellen. Die Abstimmung und Kommunikation zwischen Anlegern und Initiatoren ist in den vergangenen Monaten sehr offen und sachlich verlaufen. "Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Anlegern ist eine wichtige Grundlage für unser Vorgehen. Nur gemeinsam können wir erreichen, dass abgestimmte Rahmenbedingungen zwischen Fondsinitiatoren und Finanzverwaltung nicht zum Schaden der Anleger verändert werden", bedankte sich Stefan Ziegler, Mitglied der Geschäftsführung der KGAL, im Namen der Initiatoren bei allen Anlegern.
Weitere Informationen zum Thema Medienfonds finden Sie unter www.interessengemeinschaft-medienfonds.de.







