Die Bayerische Finanzverwaltung diskutiert seit 2007 eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Medienfonds. Nun hat sie die Initiatoren mit einer unerwarteten Entscheidung für die in den Jahren 1998 bis 2005 aufgelegten Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur konfrontiert:
Die Finanzverwaltung geht jetzt überraschend davon aus, dass sämtliche Schuldübernahmeverträge von Medienfonds, bei denen die Zahlungsverpflichtungen aus dem Lizenzvertrag (laufende Lizenzraten und Schlusszahlung) durch eine Bank schuldbefreiend übernommen wurden, als so genannte „abstrakte Schuldversprechen“ zu werten sind. Diese Behandlung wird im Ergebnis zu einem Wegfall von anfänglichen steuerlichen Verlusten in größerem Umfang und damit zu erheblichen Einkommensteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die betroffenen Anleger führen. Auch wenn diese Änderungen hauptsächlich auf leasingähnliche Fonds abzielen, ist derzeit offen, inwieweit auch unternehmerische Medienfonds mit Schuldübernahmen betroffen sind.
Die Finanzverwaltung weicht mit ihrer radikalen Wende in der steuerlichen Behandlung von Medienfonds von einer jahrelangen Praxis ab, die bestätigt ist durch zahlreiche abgeschlossene Vorprüfungsverfahren und Betriebsprüfungen sowie verbindliche steuerrechtliche Auskünfte der Finanzverwaltung. Die Behörden hatten zudem noch im Juni 2008 nach eingehender Diskussion und Prüfung kommuniziert, dass von einer steuerlich unbedenklichen befreienden Schuldübernahme für die Medienfonds auszugehen sei. Der Diskussionspunkt „abstraktes Schuldversprechen“ konnte daher als erledigt angesehen werden. Umso überraschender und unverständlicher ist es, dass die Thematik wieder aufgegriffen wurde und nunmehr anders ausgelegt wird.
Die Initiatoren informieren ihre betroffenen Anleger aktuell über diese Entwicklung. Nach den jeweils erfolgten Schlussbesprechungen mit der Betriebsprüfung werden Gesellschafterversammlungen einberufen, um das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Anlegern zu beschließen. Diese neue Entwicklung wird erhebliche Auswirkungen auf die Anleger haben. Nach Auffassung der Initiatoren ist deshalb eine Klärung durch die Rechtsprechung zur Wahrung der Anlegerinteressen unabdingbar. Die Finanzverwaltung hat bereits angeboten, bis zu einer gerichtlichen Klärung die geänderten Steuerbescheide nicht umzusetzen (Aussetzung der Vollziehung).
Die Initiatoren bedauern, dass die bereits seit Jahren bestehende Phase der Unsicherheit für ihre Anleger von Medienfonds weiter andauern wird. Die Konzeption dieser Fonds hatten die Initiatoren im Vorfeld eng mit der Finanzverwaltung besprochen. Dabei wurde eine Gestaltung konzipiert, die sowohl den geltenden Rechtsnormen und deren Auslegung entsprach, als auch in den Folgejahren die Zustimmung der Finanzbehörden fand. Es ist nicht akzeptabel, dass steuerliche Rahmenbedingungen immer häufiger zu Lasten der Anleger rückwirkend geändert werden. Die Finanzverwaltung hätte ihre Bedenken viel früher äußern und entsprechende Regelungen erlassen müssen, wenn diese Modelle tatsächlich nicht gewünscht sind.Weitere Informationen rund um das Thema Medienfonds und damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen finden Sie unter: http://www.interessengemeinschaft-medienfonds.de.





