Glossar

Von "A" wie "Abgeltungsteuer" bis "Z" wie "Zinsswap": Die wichtigsten Fachbegriffe rund um unsere Produkte kurz erklärt.
Wertbemessungsgrundlage
Als Wertbemessungsgrundlage bzw. Basiswert bezeichnet man den Vertragsgegenstand eines Termin-, Terminkontrakt- oder Optionsgeschäfts, der für die Erfüllung und Bewertung des Vertrags als Grundlage dient. Prinzipiell kann jeder Vermögensgegenstand oder rechnerisch ermittelte Betrag als Wertbemessungsgrundlage verwendet werden.
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