Wertbemessungsgrundlage
Als Wertbemessungsgrundlage bzw. Basiswert bezeichnet man den Vertragsgegenstand eines Termin-, Terminkontrakt- oder Optionsgeschäfts, der für die Erfüllung und Bewertung des Vertrags als Grundlage dient. Prinzipiell kann jeder Vermögensgegenstand oder rechnerisch ermittelte Betrag als Wertbemessungsgrundlage verwendet werden.