Glossar

Von "A" wie "Abgeltungsteuer" bis "Z" wie "Zinsswap": Die wichtigsten Fachbegriffe rund um unsere Produkte kurz erklärt.
Treuhänder
Der Treuhänder verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Treugeber (dem Investor), nur gemäß Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Treuhänder können bei geschlossenen Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen wie z. B. die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist im Prospekt wegen seiner Bedeutung im vollen Umfang abgedruckt und sollte aufmerksam gelesen werden. In der Regel fungiert der Treuhänder als Treuhandkommanditist, d. h. er wird im Handelsregister entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen eingetragen.
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