Mittelverwendungskonto
Konto, das von einem Standesrechtler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) oder einer Bank oder einer Konzerngesellschaft einer Bank kontrolliert wird. Die von dem Kommanditisten übernommene Kommanditeinlage wird auf dieses Konto eingezahlt und nach Erfüllung der Freigabekriterien an die Beteiligungsgesellschaft oder Dritte ausgezahlt.