Leistungsbilanz
Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat Ende Juni 2007 die Grundsätze und Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen für Geschlossene Fonds vorgelegt, welche zuletzt im April 2009 überarbeitet wurden.
Die Schaffung von Transparenz im Markt der Geschlossenen Fonds ist erklärtes Ziel des Verbandes. Denn gerade die Leistungsbilanzen der Emissionshäuser sind die Grundlage für die Beurteilung der Qualität von geschlossenen Fonds. Ziel der Leistungsbilanz ist es, insbesondere interessierten Anlegern ein zutreffendes und vollständiges Bild der bisher öffentlich angebotenen Geschlossenen Fonds zu vermitteln.
Die Leistungsbilanz muss eine Prüfungsbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters oder Rechtsanwaltes enthalten. Die Prüfungsbescheinigung hat Auskunft über Art, Inhalt und Umfang der ihr zu Grunde liegenden Prüfung zu geben. Dies gilt insbesondere für die Prüfung der Zahlen und Daten im Rahmen des Soll-Ist-Vergleichs zu den einzelnen Vermögensanlagen.
Fünf Grundsätze definieren die Verhaltensregeln für die Erstellung von Leistungsbilanzen:
1. Pflicht zur Erstellung von Leistungsbilanzen
2. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Darstellung
3. Vollständigkeit der Darstellung
4. Wahrheit und Richtigkeit der Darstellung
5. Aktualität der Darstellung und fristgerechte Veröffentlichung
der Leistungsbilanz
Weitere Informationen :
www.vgf-online.de
Limited Liability Company
Eine Limited Liability Company (LLC) ist eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft, bei der kein Beteiligter persönlich haftet. Sie entspricht am ehesten einer Kommanditgesellschaft ohne Komplementär.