Haftung
Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten einer KG. Die Haftung der Kommanditisten ist gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Die persönliche Haftung lebt aber wieder auf, wenn die Einlage z. B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.
Handelsregister (HR)
Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. Registriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Handelsregister Abteilung A (HRA) werden Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft / KG oder GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft / OHG) eingetragen, in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH, AG. Direktkommanditisten werden mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort sowie Einlagebetrag eingetragen.