Glossar

Von "A" wie "Abgeltungsteuer" bis "Z" wie "Zinsswap": Die wichtigsten Fachbegriffe rund um unsere Produkte kurz erklärt.
Gesamthandsvermögen
Als Gesamthandsvermögen bezeichnet man Vermögen, das mehreren gemeinsam derart zusteht, dass ein Einzelner über seinen Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann (Gesamthandsgemeinschaft). Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam verfügen.
Geschäftsbesorgungsvertrag
Die Fondsgesellschaft überträgt dem Geschäftsbesorger die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte. Die Geschäftsbesorgung erstreckt sich auf alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Verwaltung der Objekte, dem Betriebsablauf und dem Zweck der Gesellschaft dienen.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft. Er ist einer der wichtigsten Verträge und im Emissionsprospekt vollständig abgedruckt.
Geschlossener Fonds
Im Gegensatz zu offenen Fonds sind bei Geschlossenen Fonds der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen bereits vorher fixiert. Damit ist die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das benötigte Emissionskapital (Fondsfinanzierung) eingeworben wurde, schließt der Initiator den Fonds und ein Beitritt weiterer Investoren ist nicht mehr möglich.
Gründungskommanditist
Ein Kommanditist, der bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft mitgewirkt hat.

Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung wird in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, vom Finanzamt eine Überprüfung durchgeführt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige besser gestellt ist. Diese Variante ist dann bei der Festlegung der Steuer zugrunde zu legen.
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