Vergütung

Vergütungsbericht für das Jahr 2022
gemäß Institutsvergütungsverordnung sowie AIFM-Richtline Anhang II und ESMA-Guideline

Vorbemerkung

Gemäß „§ 16 Offenlegung“ der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV) vom 16.12.2013 – zuletzt geändert am 03.08.2017 bzw. 15.04.2019 bzw. 20.09.2021 bzw. 14.02.2023 – haben alle von der Verordnung erfassten Institute Informationen über die Ausgestaltung ihrer Vergütungssysteme zu veröffentlichen.

Auch die ESMA-Guideline vom 01.07.2017 verpflichtet die Unternehmen dazu nach Ziffer 161 bis 169 in Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kommission vom 30.04.2009 zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor Ziffer 8 zur Offenlegung der Vergütungspolitik.

Der Vergütungsbericht bezieht sich auf die Vergütung der Mitarbeiter[1] und Geschäftsführer der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, der HANNOVER LEASING Investment GmbH und der HANNOVER LEASING Finance GmbH die beaufsichtigten Gesellschaften der Gruppe. Zum 31.12.2022 waren bei der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG 25 Mitarbeiter, bei der HANNOVER LEASING Investment GmbH 62 Mitarbeiter und bei der HANNOER LEASING Finance GmbH keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Bezeichnung Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING schließt die drei vorgenannten Unternehmen ein. In keinem anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe werden Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Berichterstattung beschäftigt.

Die besonderen Anforderungen für bedeutende Institute gemäß § 1 Ziffer 3 InstitutsVergV bzw. gemäß § 25n Kreditwesengesetz gelten für die Unternehmensgruppe Hannover Leasing nicht, da die Bilanzsumme in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren 5 Mrd. € nicht erreicht hat. Sämtliche weiteren Kriterien gemäß § 1 Ziffer 3 InstitutsVergV bzw. gemäß § 25n Kreditwesengesetz treffen ebenfalls nicht zu. Dies ist das Ergebnis einer Selbsteinschätzung.

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form „Mitarbeiter“ gewählt. Unabhängig davon sind hier Damen und Herren gleichermaßen angesprochen.

1. Vergütungspolitik der Unternehmensgruppe Hannover Leasing

Die Vergütungspolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie dient dazu, Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen sowie Mitarbeiter zu motivieren, zu entwickeln und zu halten. Darüber hinaus ist die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen ein wichtiger Bestandteil der Vergütungspolitik. Die Balance zwischen diesen Zielen und Anforderungen ist die Zielsetzung eines nachhaltigen Vergütungssystems. Für unsere Vergütungspolitik bestehen somit folgende Rahmenbedingungen:

  • Sie steht im Einklang mit der Geschäfts- und der Risikostrategie.
  • Sie ist transparent und nachvollziehbar.
  • Sie enthält Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
  • Sie wird gegenüber externen Interessensgruppen offengelegt.
  • Sie sichert nachhaltig die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Ertragskraft der Unternehmensgruppe Hannover Leasing.
  • Die Vergütungspolitik der Unternehmensgruppe Hannover Leasing steht zudem mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) im Einklang. Die zur Unternehmensgruppe Hannover Leasing gehörenden Gesellschaften haben sich entsprechende ESG-Ziele gesetzt. Im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie streben die Gesellschaften unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Anleger sowie den Anforderungen ihrer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dienstleister eine Verankerung der Kriterien an.
  • So sollen etwa im Bereich Soziales die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Mobile Working und Teilzeittätigkeit) gefördert werden, was unter anderem auch deswegen zu einer hohen Quote an Frauen in Führungspositionen führt. Ferner soll im Bereich Umwelt die CO2-Emissionen gesenkt und im Bereich Unternehmensführung die Investorentransparenz gesteigert werden. Der Umsatz der Gesellschaften, aus dem wiederum die Vergütung sämtlicher Mitarbeiter gezahlt wird, wird unter Beachtung dieser Ziele erwirtschaftet. Auf diese Weise werden die Ziele mit der Vergütung der Mitarbeiter auch verknüpft.
  • Die HANNOVER LEASING-Gruppe unterhält eine Unternehmensorganisation, die die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Einhaltung der Prozesse funktional unterstützt. Die Mitarbeiter sind wesentlicher Schlüsselfaktor, um die gesteckten ESG-Ziele zu erreichen. Nahezu jeder Fachbereich ist mit ESG-Fragestellungen betraut. Daher werden Mitarbeiter dazu regelmäßig geschult.
  • Durch eine Compliance-Richtlinie und entsprechendem Verhaltenscodes mit zugehörigen Maßnahmen ist das Verhalten der Mitarbeiter hinsichtlich der ESG-Anforderungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zusätzlich geregelt.
  • Diese Vergütungspolitik und die beschriebenen Maßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung der variablen Vergütung stellen sicher, dass die Leistung der Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht der Gesellschaften, im bestmöglichen Interesse der Anleger zu handeln, kollidiert. Aufgrund der beschriebenen Handlungsweisen wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigen.

2. Vergütungssystem der Mitarbeiter

Die Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING ist nicht tarifgebunden. Die Gesamtvergütung setzt sich aus einer fixen, markt- und funktionsgerechten Grundvergütung, den sogenannten Benefits (Nebenleistungen) und einer variablen Komponente zusammen. Die Gesamtvergütungsphilosophie wird konzernweit verfolgt und soll garantieren, dass die einzelnen Vergütungsformen im richtigen Verhältnis zueinanderstehen und dadurch eine angemessene Schwerpunktsetzung erfolgt. Ein wesentliches Merkmal dieses Grundsatzes besteht darin, dass variable Vergütungen ausschließlich als Instrument eingesetzt werden sollen, um Mitarbeitern adäquate Anreize und Belohnungen für ihre individuelle Leistung zu bieten.

Erfolgsunabhängige Vergütung

Das System des Jahresfestgehalts richtet sich grundsätzlich nach der Wertigkeit der Stelle bzw. der ausgeübten Funktion entsprechend den Marktgegebenheiten. Vergütungsrelevant sind u.a. die Anforderungen an die Qualifikation und die Fähigkeiten des Mitarbeiters. Durch die Höhe des Jahresfestgehaltes wird sichergestellt, dass für die Mitarbeiter keine Abhängigkeit von der variablen Vergütung entsteht. Zusätzlich zum Jahresfestgehalt erhalten die Mitarbeiter folgende Benefits:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Gruppenunfallversicherung

Erfolgsabhängige Vergütung

Neben dem Jahresfestgehalt erhalten die Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung in Abhängigkeit vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING und der individuellen Zielerreichung des einzelnen Mitarbeiters. Der prozentuale Anteil steigt in Abhängigkeit von der Hierarchiestufe und liegt grundsätzlich zwischen 10% und 50% bezogen auf die Jahresfestvergütung. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Mitarbeiterbeurteilungsgespräche sowie Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG.

3. Vergütungssystem der Geschäftsführung

Das Vergütungssystem für die Geschäftsführer der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING wird von der Gesellschafterversammlung festgelegt und jährlich überprüft. Es berücksichtigt die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Das Vergütungssystem soll sicherstellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Geschäftsführer sowie zur Lage der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING steht.

Die Vergütung der Geschäftsführung setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen Jahresfestgehalt sowie einer betrieblichen Altersversorgung und einer variablen Vergütung – die maximal 100% des Jahresfestgehaltes beträgt –, die auf Basis folgender Kriterien bemessen wird (Prozentzahlen können sich jährlich verändern):

  • Qualitative Faktoren, die jährlich neu vereinbart werden (50%)
  • Abhängig vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (25%)
  • Zielerreichung des verantworteten Geschäftsbereichs und der persönlichen Leistung (25%)

Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses der Einzelgesellschaften.

4. Risikoanalyse / Risikoorientierte Vergütung / Risikoträger

4.1 Risikoanalyse

Auf Basis der regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben wurde eine Risikoanalyse für die Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING durchgeführt. Es gibt weder für die Geschäftsführung noch die Mitarbeiter einen Anreiz unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Ferner ist das Genehmigungsverfahren so gestaffelt, dass kein einzelner Mitarbeiter alleine einen wesentlichen Vertragsabschluss tätigen kann.

4.2 Risikoorientierte Vergütung

In den Compliance-Richtlinien der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING ist aufgenommen worden, dass die Risikoorientierung der Vergütung nicht durch Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen eingeschränkt werden darf. Ferner ist in den einzelvertraglichen Regelungen mit den Geschäftsführern ein Passus dazu aufgenommen. Für Mitarbeiter, ab dem Jahr 2014 eingetreten oder in die HANNOVER LEASING Investment GmbH gewechselt sind, wurde dieser Passus in die Arbeitsverträge aufgenommen.

4.3 Risikoträger

Auf Basis der InstitutsVergV sind die Risikoträger nunmehr auch bei unbedeutenden Instituten zu identifizieren. Gleichwohl haben wir die Risikoträger anhand der regulatorischen Vorgaben der ESMA-Guideline Ziffern 18 bis 21 ermittelt. Hier wurde in der Selbsteinschätzung die Geschäftsführung sowie der Leiter Real Estate Investment und der Leiter Portfoliomanagement (Abwesenheitsvertreter der Geschäftsführung) als Risikoträger identifiziert.

Bei der Ermittlungsmethodik wurden Kennzahlen, wie Gesetze und Verordnungen, Regelwerke der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING, Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters, Aufgaben laut Funktions- und Stellenbeschreibung herangezogen.

Auf Basis der ESMA-Guideline Ziffer 25 können bestimmte Anforderungen nicht angewandt werden. Die Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING hat sich entschieden davon Gebrauch zu machen, dies bedeutet, dass wir auf folgende Punkte verzichtet haben:

  • Sperrfrist für die variable Vergütung
  • Ex-post-Berücksichtigung des Risikos bei der variablen Vergütung
  • Variable Vergütung in Form von Instrumenten (Fondsanteilen)
  • Zurückstellung (Auszahlung der variablen Vergütung über mehrere Jahre)

Wir haben aus folgenden Gründen darauf verzichtet:

  1. Die Geschäfts- und Risikostrategie ist in den Asset Klassen Immobilien In- und Ausland klar definiert.
  2. Der Entscheidungsprozess vom Erwerb bis hin zur nachfolgenden Strukturierung besteht aus verschiedenen Genehmigungsstufen, sodass hier kompetenzgemäß keine hohen Risikopositionen eingegangen werden können.
  3. Die Komplexität der Produkte im Retailbereich ist grundsätzlich eher gering, da diese ansonsten dem Anleger nicht mehr verständlich erläutert werden können.
  4. Das Risiko der einzelnen AIF ist ausführlich dargestellt und relativ gering.
  5. Die variable Vergütung ist an den Gesamterfolg der Unternehmensgruppe HANNOVER LEASING gebunden und nicht an den einzelnen AIF.
  6. Durch die Höhe des Jahresfestgehaltes wird sichergestellt, dass für die Mitarbeiter keine Abhängigkeit von der variablen Vergütung entsteht.

5. Kontrolleinheiten

Die Vergütung der Mitarbeiter der Kontrolleinheiten (interne Revision, Personal, Controlling / Aufsichtsrecht, Risikomanagement) ist so ausgestaltet, dass eine angemessene qualitative und quantitative Personalausstattung ermöglicht wird. Es werden für diese keine Erfolgsziele vereinbart, bei der die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht. Das Verhältnis Jahresfestgehalt zu variabler Vergütung ist deutlich zu Gunsten des Jahresfestgehaltes gewichtet. Die variable Vergütung beträgt maximal 30% des Jahresfestgehaltes.

6. Vergütungskontrollausschuss/Vergütungsbeauftragter

Ein Vergütungskontrollausschuss gemäß § 15 InstitutsVergV und Ziffer 54 bis 66 ESMA-Guideline wurde bisher nicht eingerichtet, da die Kriterien nicht erfüllt sind. Eine Prüfung hierzu erfolgt jährlich. Ein Vergütungsbeauftragter wurde nicht bestellt, da dies nur für bedeutende Institute nach § 23 InstitutsVergV notwendig ist.

7. Kennziffern der Vergütung

Nachfolgend eine Aufstellung der Vergütungskennziffern für das Jahr 2022:

Anzahl der Mitarbeiter zum 31.12.2022 Fixe Vergütung in Mio. EUR Variable Vergütung in Mio. EUR Gesamt in Mio. EUR
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG 25 2,91 0,35 3,26
HANNOVER LEASING Investment GmbH 62 4,61 0,53 5,14
HANNOVER LEASING Finance GmbH 0 0 0 0
Gesamt 87 7,52 0,88 8,4

Die variable Vergütung für das Jahr 2022 wurde im August 2023 ausbezahlt.

8. Überprüfung

Die Vergütungssysteme der Unternehmensgruppe Hannover Leasing und die zugrundeliegenden Vergütungsparameter werden einmal jährlich seitens der zuständigen Gremien auf Basis der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie der Geschäfts- und Risikostrategie überprüft.

Pullach, 02.11.2023

Geschäftsführung der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG

Geschäftsführung der HANNOVER LEASING Investment GmbH

Geschäftsführung der HANNOVER LEASING Finance GmbH